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Zuschuss durch Pflegekassen

So nutzen Sie alle Zuschüsse für einen behindertengerechten Badumbau optimal aus

 

 

 
Was tun, wenn Ihr Bad nicht behindertengerecht ausgestattet ist?

 

Sie kommen mit dem Rollstuhl nicht an das Waschbecken oder die Dusche ist nicht befahrbar? Die Toilette ist zu niedrig? Der Boden zu rutschig? 

Die Liste könnte noch ein ganzes Stück fortgesetzt werden. Fakt ist jedoch: Für einen Menschen mit Handicap ist es unumgänglich, ein Bad so auszustatten, dass er so viel wie möglich selbst erledigen kann.

Der Umbau für ein barrierefreies und rollstuhlgerechtes Bad kann teuer werden. Muss die Dusche vergrößert und befahrbar ausgelegt oder gar die Badewanne ausgebaut werden, so wird es unumgänglich sein, die Fliesen neu zu verlegen. Oftmals müssen Armaturen neu verlegt werden.

Nicht selten müssen die Türen verbreitert und die Übergänge schwellenlos gestaltet werden. Wer diese Arbeiten nicht privat vom Familien- oder Freundeskreis erledigen lassen kann, wird nicht umhin kommen, nicht nur einen Schreiner sondern auch eine Fliesenlegerfirma und einen Sanitärfachmann zu beauftragen.

Planen Sie gemeinsam mit den notwendigen Baufirmen den sinnvollen Umbau Ihres Bades.  Wenn Sie sich im Klaren sind, wie Ihr Bad umgebaut werden soll, haben Sie folgende Möglichkeiten, Zuschüsse und Kostenübernahmen zu beantragen: 

 

 

 

Zuschuss über die Pflegeversicherung

Wenn Sie einen Pflegegrad / eine Pflegestufe haben, übernimmt die Pflegekasse einen Zuschuss für den Badumbau von bis zu 4.000 Euro. Die restlichen Kosten müssen von Ihnen selbst getragen werden.

 

Vorgehensweise zum Beantragen von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen

  • Schicken Sie den Kostenvoranschlag (evtl. zur besseren Veranschaulichung auch Bilder vom vorhandenen Bad) an die Pflegekasse. Diese entscheidet, ob Sie einen Zuschuss erhalten.

  • Sobald der Badumbau beendet ist, können Sie die Handwerkerrechnungen einreichen und Sie erhalten Ihren Zuschuss.

  • Da es sich um einen Zuschuss handelt, brauchen Sie die Genehmigung der Pflegekasse nicht zwingend vor Beginn des Umbaus. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehle ich jedoch, vor Beginn der Umbauarbeiten den Zuschuss zu beantragen. Sollte nämlich die Pflegeversicherung den Zuschuss ablehnen, können Sie jetzt noch umdisponieren, indem Sie sich vielleicht günstigere Fliesen oder eine andere Dusche aussuchen.

 

 

 

 

Achtung: Hilfsmittel sind keine wohnumfeldverbessernden Maßnahmen

Bei Ihrem Kostenvoranschlag ist vielleicht auch ein Duschsitz, ein Haltegriff in der Dusche oder für die Badewanne oder eine Toilettenerhöhung inbegriffen. Diese Posten sollten Sie jedoch separat halten, da es sich hierbei um Hilfsmittel handelt und diese von der Krankenkasse separat erstattet werden.

 

Erstattung über Hilfsmittel über die Krankenkasse

Wie bereits im vorherigen Abschnitt beschrieben, haben Sie die Möglichkeit, die Kosten für Dusch- oder Badewannensitze, Badehilfen, Badewannenlifter, Badewannengriffe und Aufrichtehilfen, Toilettensitze usw. als Hilfsmittel erstattet zu bekommen. Diese Hilfsmittel erhalten Sie in Ihrem Sanitätshaus direkt vor Ort oder einfach und bequem über das Internet. Lassen Sie sich beraten, was für Sie sinnvoll ist und in Frage kommt.

 

Vorgehensweise zum Beantragen von Hilfsmitteln

  • Lassen Sie sich ebenfalls einen Kostenvoranschlag vom Sanitätshaus oder einem anderen Lieferanten geben oder zumindest eine Auflistung mit genauer Bezeichnung der einzelnen Hilfsmittel.

  • Mit dieser Auflistung müssen Sie bei Ihrem behandelnden Arzt eine Verordnung für die einzelnen Hilfsmittel beantragen.

  • Diese Verordnung muss dann von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.

  • Nach Genehmigung können Sie das Hilfsmittel bei Ihrem Sanitätshaus bestellen

Da es von Hilfsmittel zu Hilfsmittel unterschiedlich sein kann, ob es vor dem Beginn der Badumbauarbeiten beantragt werden muss oder nicht, ist es auch hier wieder sinnvoll, alles vor Baubeginn und Auftragsvergabe zu besorgen.

Steuerliche Abzugsfähigkeit von barrierefreien Umbaumaßnahmen

Auch wenn Sie als behinderter Mensch bereits einen Steuerfreibetrag haben, haben Sie zusätzlich noch die Möglichkeit, den Badumbau als Außergewöhnliche Belastung von der Steuer abzusetzen. Welche Voraussetzungen hierfür nötig sind, können Sie mit Ihrem Steuerberater oder Ihrem zuständigen Finanzamt direkt klären.

 

 

 

Zuschüsse über die KfW-Bank für behindertengerechten Wohnungsumbau

Wir haben in Deutschland zu wenig altersgerechte/behindertengerechte Wohnungen. Deshalb gibt es staatliche Förderprogramme für altersgerechte Wohnraumsanierungen über die KfW-Bank. Voraussetzungen für die Zuschüsse und die Höhe kann Ihnen die KfW-Bank geben.

 

Günstige Kreditzinsen von der KfW-Bank

Die KfW-Bank unterstützt jedoch nicht nur mit Zuschüssen, sondern auch mit günstigen Baufinanzierungszinsen. Höhe der Zinsen und Voraussetzungen, um ein zinsgünstiges Darlehen zu bekommen, erfahren Sie über Ihre Hausbank.

 

Hilfen in Form von Zuschüssen und Darlehen über Ämter und Versicherungen

Unter bestimmten Voraussetzungen, besonders auch abhängig vom Einkommen, können Zuschüsse und Darlehen über das Sozialamt, die Agentur für Arbeit, die Rentenversicherung oder das Integrationsamt beantragt werden. Die aktuellen Bestimmungen und Voraussetzungen können Sie bei den einzelnen Ämtern erfahren. Zum Beispiel treten die Hilfen vom Sozialamt erst in Kraft, wenn sämtliche Zuschüsse über die Pflege- bzw. Krankenversicherung ausgeschöpft sind.

Auch einige Gemeindeverwaltungen geben Zuschüsse für einen behindertengerechten Badumbau. Fragen Sie direkt bei Ihrer Gemeindeverwaltung/Stadtverwaltung nach.

 

Förderungen durch Stiftungen

Bedürftige Menschen haben die Möglichkeit, Stiftungsgelder in Anspruch zu nehmen. Einige Stiftungen finden Sie hier:

  • Heinz und Mia Krone-Stiftung (Wiedereingliederung von Rollstuhlfahrern)

  • Nathalie-Todenhöfer-Stiftung (Lebensfreude für Multiple Sklerose-Patienten)

 

Mögliche behindertengerechte Umbaumaßnahmen im Bad

Der Schwerpunkt der Umbaumaßnahmen in einem Bad sind meist die Dusche, die Badewanne und die Toilette, die bewegungseingeschränkte Menschen unproblematisch und gefahrlos benutzen müssen.

Sitzbadewanne anstatt Liegebadewanne

Die Badewanne ist für gehändicapte Personen jeden Alters eine große Gefahrenquelle. Beim Übersteigen des Badewannenrandes kann es schnell zu einem Sturz kommen, der schwere Folgen und weitere körperliche Beeinträchtigungen mit sich bringen kann. Deshalb ist für viele Menschen ein Vollbad schon fast nicht mehr möglich.

Mit der Sitzbadewanne ist es möglich, barrierearm in die Wanne ein- und auszusteigen, ohne über einen hohen Badewannenrand steigen zu müssen. In das Badewasser kann wie gewohnt der Lieblings-Badezusatz gegeben werden und damit wird das Badevergnügen entweder entspannend oder anregend oder auch schmerzlindernd – je nach Badezusatz.

Zuschuss von der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.000 Euro möglich. Sprechen Sie Ihre Pflegekasse an.

 

Badewannen mit nachträglich eingebauter Badewannentüre

Wer gerne seine Badewanne beibehalten möchte, aber den Badewannenrand nicht übersteigen kann, für den ist der nachträgliche Einbau einer zu 100 % wasserdichten Badewannentüre in die bestehende Badewanne eine gute Lösung. Auch hier gibt es nur noch einen geringen Absatz der überwunden werden muß. Wie gewohnt kann bei dieser Variante auch weiterhin ein Badewannenlift benutzt werden. Wird nur die Badewannentüre nachträglich eingebaut, muß nicht die ganze Wanne ausgetauscht und auch keine Fliesen erneuert werden.

Der Einbau der Badewannentüre erfolgt unproblematisch innerhalb von wenigen Stunden, so dass Sie bereits am darauffolgenden Tag wieder baden können.

Auch hier ist ein Zuschuss von der Pflegekasse möglich.

 

Umbau Wanne zur Dusche

Eine weitere Alternative, das Bad sicher und behindertengerecht zu gestalten, ist der Einbau einer bodengleichen Dusche. Meist muss dafür die Badewanne ausgebaut werden. Mit dem neuen System „Umbau Wanne zu Dusche“ wird die Badewanne ausgebaut und eine großzügige, behindertengerechte Dusche eingebaut. Dafür wird in der Regel lediglich 1 Arbeitstag benötigt.

Bei diesem speziellen System müssen keine Fliesen erneuert werden, der Umbau erfolgt nur mit wenig Schmutz und auch hier kann bereits nach 24 Stunden Wartezeit schon geduscht werden. Alle Altmaterialien werden dabei entsorgt.

Die Pflegekasse bezuschusst diese Umbaumaßnahme mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 mit bis zu 4.000 Euro. Bitte stellen Sie vor dem Umbau den Antrag bei Ihrer Kasse und lassen Sie sich die Erstattung genehmigen.

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